Kinderrechte ins Grundgesetz! Das fordert der Bundesverband Innovative Bildungsprogramme und diskutiert u.a. mit Manuela Schwesig und Sandra Scheeres im Bundestag zum Thema Chancengerechtigkeit und Bildungserfolg. Im Rahmen der Dialogkonferenz „Chancengerechtigkeit und Bildungserfolg: Was kann gesellschaftliches Engagement im Bildungssystem leisten?“ stellen sich die Verbandsmitglieder am 1. Dezember im Deutschen Bundestag vor und tragen ihr Anliegen an die Politik heran. Auch EDUCATION Y ist Mitglied im Verband und wird sich vor Ort präsentieren.
Der Bundesverband Innovative Bildungsprogramme e.V. setzt sich für Chancengerechtigkeit für alle Kinder und Jugendlichen ein. Dieser Einsatz würde von einer Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz in hohem Maße gestärkt. Bislang kommen Kinder im Grundgesetz lediglich als Objekte elterlicher Verantwortung vor. Kinder aus bildungsfernen und/oder von Armut betroffenen Familien können ihre in der UN-Kinderrechtskonvention verbrieften Rechte selbst nicht einfordern, sondern sind von den Fähigkeiten und dem Willen ihrer Eltern abhängig.
Hintergrund: Kinder sind eigenständige Rechtssubjekte. Sie haben ein Anrecht auf Schutz, auf Förderung der bestmöglichen Entfaltung ihrer Persönlichkeit und auf Mitsprache. Das fordert die UN-Kinderrechtskonvention seit 1989.